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   LG Karlsruhe, 16.11.2004 - 8 O 504/03   

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https://dejure.org/2004,28603
LG Karlsruhe, 16.11.2004 - 8 O 504/03 (https://dejure.org/2004,28603)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.11.2004 - 8 O 504/03 (https://dejure.org/2004,28603)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. November 2004 - 8 O 504/03 (https://dejure.org/2004,28603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen von Auskunftsverträgen bei mittelbarem Kontakt der Vertragspersonen durch den Versand bzw. Empfang von Bautenstandsbestätigungen; Verletzung von Auskunftspflichten durch einen Architekten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01

    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Rahmen eines Bauträgervertrages

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.11.2004 - 8 O 504/03
    Zweck der Bürgschaft war es gerade, dieses Risiko abzusichern, was sich aus dem Wortlaut der Bürgschaft in Verbindung mit § 7 MABV ergibt (vgl. BGHZ 151, 147; BGH, NJW-RR 2003, 452).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.11.2004 - 8 O 504/03
    Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Beklagte bzw. dessen Mitarbeiter S., dessen Wissen und Verhalten sich der Beklagte gem. § 278 BGB zurechnen lassen muss, wusste, dass die Auskunft zumindest auch für den Kläger bestimmt und für ihn von erheblicher Bedeutung war, weil er sie zu Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen wollte (vgl. BGHZ 133, 36, 42; Palandt, BGB, 63. Auflage, § 675 Rdn. 31 m. w. N.).
  • BGH, 22.10.2002 - XI ZR 394/01

    Umfang der Bürgschaft nach § 7 MaBV

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.11.2004 - 8 O 504/03
    Zweck der Bürgschaft war es gerade, dieses Risiko abzusichern, was sich aus dem Wortlaut der Bürgschaft in Verbindung mit § 7 MABV ergibt (vgl. BGHZ 151, 147; BGH, NJW-RR 2003, 452).
  • BGH, 06.11.1974 - VIII ZR 207/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verschuldens bei Vertragsschluss - Umfang

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.11.2004 - 8 O 504/03
    Der mittelbare Empfänger der Auskunft eines Bauleiters könnte dann darauf vertrauen, dass die Information aufgrund eigener fundierter Anschauung verlässlich ist (vgl. zur Frage des schutzwürdigen Vertrauens auf die Richtigkeit der Information BGH DB 1974, 2392).
  • OLG Köln, 20.10.1987 - 15 U 55/87

    Haftung aus einem stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrag; Abgrenzung zu

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.11.2004 - 8 O 504/03
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat einen solchen mittelbaren Auskunftsvertrag unter anderem im Fall von Bautenstandsbestätigungen durch Architekten angenommen, die letztlich zur Verwendung gegenüber der kreditgebenden Bank des Bauherrn gedacht waren (OLG Hamm, NJW-RR 1987, 209; OLG Köln, NJW-RR 1988, 335).
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